Einspeisung von Energie durch private Haushalte
Im Zuge der Erforschung und Entwicklung neuer Formen der Energiegewinnung, vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien, hat sich eine neue Struktur aus Verbrauchern gebildet, die selber im häuslichen Umfang Energie erzeugen. Hierbei kommen vor allem Solar- und Windsysteme zum Einsatz.
Da per Gesetz in Deutschland (Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, EEG) geregelt ist, dass Strom aus erneuerbaren Energien, der im Versorgungsgebiet eines bestimmten Energieversorgers erzeugt wird, vom Verbraucher in das Netz eingespeist und von dem Versorger nicht nur akzeptiert, sondern auch zu bestimmten Mindestsätzen vergütet werden muss, ist die Ausstattung des eigenen Hauses mit stromerzeugender Technologie unter bestimmten Voraussetzungen durchaus rentabel geworden. So erhält der Eigentümer für Anlagen, die im Jahr 2006 in Betrieb genommen wurden zwischen 40,6 und 56,8 Cent je überlassener Kilowattstunde, verbunden mit einer Abnahmegarantie für 20 Jahre. Unabhängig von der damit einhergehenden Unabhängigkeit in der Versorgung und den umweltpolitischen Aspekten solcher Unternehmungen, besteht also konkret die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Anlage Geld zu verdienen.
Spätestens an dieser Stelle kann sich ein Konflikt zwischen Energieversorgern und Verbrauchern entwickeln. In den letzten Jahren sind Fotovoltaik-Anlagen stetig preiswerter geworden, hinzu kommt, dass fortlaufend neue Speichertechnologien für Strom entwickelt werden. Wäre es in der näheren Zukunft so, dass ein Verbraucher, der selber per Solaranlage Strom erzeugt, diesen vorrangig im Sommer speichern und in den Jahreszeiten mit weniger Sonnenstunden nutzen würde, dann könnte er auf den Gedanken kommen, auf einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz zu verzichten. Damit würden die Unternehmen der Energiewirtschaft einen potentiellen Kundenkreis verlieren, der zudem stetig wächst.